Stifterdarlehen
Tun Sie Gutes!
Und behalten Sie trotzdem Ihr Geld!
Mit dem Stifterdarlehen können sie dem HGZ helfen aber trotzdem die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen behalten.
Der Grundgedanke: Sie überlassen uns eine bestimmte Summe (in der Regel nicht weniger als 10.000 ) risikofrei befristet oder unbefristet zur Verwaltung. Wir legen dieses Geld nach strengen und mündelsicheren Richtlinien am Kapitalmarkt an. Die resultierenden Erträge fließen direkt in unsere Arbeit und helfen mit, das Hörgeschädigtenzentrum zu unterhalten und zu sichern. Sie helfen also konkret mit den Zinsen Ihres leihweise zur Verfügung gestellten Geldbetrages.
Ein Stifterdarlehen wird auf vertraglicher Basis gewährt und für Sie durch eine Bankbürgschaft unserer Hausbank abgesichert. In einem Vertrag garantiert Ihnen die Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) die vollständige Rückzahlung Ihres Darlehens zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt. Sie tragen also gar kein Risiko. Zusätzlich können Sie das Stifterdarlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit ganz oder auch teilweise kündigen.